Dieser Artikel ist eine Fortsetzung zu diesem: zum Artikel.
Pressemitteilung: (zum Download: hier)
Gestern wurde beim Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg eine Klage gegen den Landtag eingereicht, die von den Landesverbänden der Linken, die Freien Wähler, der ÖDP, die PARTEI und der Piratenpartei getragen wird. Den im Landtag vertretenen Parteien wird in einem Organstreitverfahren vorgeworfen, die Voraussetzungen für eine Zulassung noch nicht im Landtag vertretener Parteien zur Landtagswahl im März 2021 nicht an die schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch die CoronaPandemie angepasst zu haben und dadurch den politischen Wettbewerb zu ihren Gunsten zu verzerren, was verfassungswidrig sei. Nach wie vor werden 10500 Unterstützungsunterschriften für eine landesweite Wahlzulassung verlangt (je 150 Unterschriften in den 70 Wahlkreisen), obwohl Unterschriftensammlungen unter Corona-Bedingungen erheblich erschwert sind.
„Die im Landtag etablierten Parteien handeln grob unfair und verletzten unsere Rechte, indem sie unliebsamer politischer Konkurrenz dadurch das Leben schwer machen, dass sie uns unter CoronaBedingungen nach wie vor in unverminderter und erheblicher Zahl Unterschriften sammeln lassen, während sie sich selbst von Unterschriftensammlungen befreit haben“, kritisierte der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Klaus Wirthwein. „Die bisherige Untätigkeit der Landtagsparteien bei dieser für uns existenziellen Frage zwingt uns zur Klage“, erläuterte der Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Guido Klamt. Man sei allerdings bereit, die eingereichte Klage unverzüglich wieder zurück zu ziehen, sobald der Landtag das Landtagswahlgesetz an die Corona-Bedingungen angepasst und die zur Wahlzulassung geforderte Unterschriftenzahl deutlich reduziert habe. Die Landesgeschäftsführerin der Linken, Claudia Haydt, ergänzte: „Der Landtag sollte sich einfach andere Bundesländer als Vorbild nehmen. Dort sind selbst ohne Pandemie nicht mehr als 50 Unterschriften pro Wahlkreis für eine Wahlzulassung notwendig. Für eine landesweite Wahlzulassung werden üblicherweise nicht mehr als 2000 Unterschriften verlangt, und bereits im Bundestag vertretene Parteien sind wie die Landtagsparteien von einer Unterschriftensammlung befreit. Das sollte als Beleg für die Ernsthaftigkeit eines Wahlantritts ausreichend sein.“
Der Landesvorsitzende der Piratenpartei, Borys Sobieski, ermahnte die Landtagsparteien, die Demokratie nicht zu beschädigen. Es könne nicht hingenommen werden, dass die Corona-Pandemie ausnutzt werde, um politischer Konkurrenz das Leben schwer zu machen. Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, Einschränkungen bei der Genehmigung von Informationsständen und Veranstaltungen durch Corona – all dies erschwere Unterschriftensammlungen nach wie vor massiv, wofür in der Klageschrift zahlreiche Zeugen benannt werden. Jörg Lesser, Sprecher der Partei “Die PARTEI” erklärte hierzu: „Wenn die Landtagsparteien das nicht wahrhaben wollen, dann sollten sie sich auch selbst die Bürde der Sammlung von 10500 Unterschriften für ihre eigene Wahlzulassung auferlegen, um zu erleben, wie sich das anfühlt.“
Die 44 Seiten umfassende Antragsschrift, die am 16.9.2020 beim Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde, kann angefordert werden. Die fünf klagenden Parteien werden vor dem Verfassungsgerichtshof durch den auf Parteienrecht spezialisierten Anwalt Sebastian Roßner von der Kanzlei LLR in Köln vertreten.
Zusammenfassung aktueller Artikel aus der Presse:
– Stuttgarter-Zeitung – 17. September 2020