Update (2): Die PARTEI klagt gegen Baden-Württemberg

Dieser Artikel ist eine Fortsetzung zu diesen beiden Artikeln: Update (1) und Ursprungsartikel.

Pressemitteilung: (zum Download: hier)

Heftige Kritik an Landtagsdebatte: Die Landtagsparteien nutzen Corona-Pandemie aus, um politische Konkurrenz zu benachteiligen. Verfassungsgerichtshof entscheidet über Klage gegen Landtag am 9. November.

Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg wird am 9. November über eine gegen den Landtag gerichtete Klage der Linken, der Freien Wähler, der ÖDP, der PARTEI und der Piratenpartei entscheiden. Sie werfen den Landtagsfraktionen Untätigkeit aus Eigennutz vor: Trotz Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beeinträchtigungen weigern sich die Landtagsparteien bislang, die ohnehin hohe Hürde von 10500 Unterstützungsunterschriften für eine flächendeckende Zulassung zur Landtagswahl abzusenken – während sie selbst gar keine Unterschriften für eine Wahlteilnahme zu erbringen haben.

Am Mittwoch verabschiedete der Landtag marginale redaktionelle Änderungen am Landtagswahlgesetz, ohne sich mit der gegen ihn vor dem Verfassungsgerichtshof anhängigen Klage überhaupt zu befassen. „Es ist ein Skandal, wie arrogant und abgehoben die Landtagsparteien sich noch nicht einmal einer Diskussion dazu stellen, ob die Zulassungshürde zur Landtagswahl angesichts Corona abgesenkt werden müsse“, erklärten die Sprecher von Freien Wählern, Piraten, ÖDP, PARTEI und Linken übereinstimmend. Bei der Landtagsdebatte gestern hätten die Landtagsparteien die Gelegenheit gehabt, sich sachlich damit auseinander zu setzen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Diese Chance wurde vertan. Es sei traurig und ein Armutszeugnis für das Demokratieverständnis von CDU, Grünen, SPD, FDP und AfD, dass andere Parteien nun vor dem Verfassungsgerichtshof um ihre demokratischen Rechte kämpfen müssen.

Durch die Corona-Pandemie sind Unterschriftensammlungen im ganzen Land derzeit schwer beeinträchtigt. Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, Einschränkungen bei der Genehmigung von Infoständen und Veranstaltungen etc. stellen massive Hindernisse dar, wodurch die Erfüllung der bisherigen Zulassungsvoraussetzungen zur Landtagswahl wesentlich schwieriger sei als bei früheren Wahlen. Die betroffenen Parteien sehen dadurch ihr Recht auf eine Wahlteilnahme gefährdet. Mitte September hatten sie deshalb bereits vorsorglich eine gemeinsame Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, falls der Landtag weiterhin nicht handle.